Der EU AI Act ist seit August 2024 geltendes Recht – und betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele denken. Spam-Filter, Bewerber-Software, ein Chatbot auf der Website: All das ist KI im Sinne der Verordnung.
Dieser Selbstcheck hilft Ihnen, eine erste klare Einordnung vorzunehmen – ohne Panikmache, ohne Fachjargon. Damit Sie wissen, wo Sie stehen und welche Pflichten konkret auf Sie zukommen.
Der EU AI Act folgt einem einfachen Prinzip: Je höher das Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. Die meisten Unternehmen werden überrascht sein, wie wenig sie tatsächlich betrifft – und wie konkret das Wenige ist.
Diese KI-Systeme sind in der EU vollständig untersagt. Sie dürfen nicht entwickelt, vertrieben oder eingesetzt werden – seit Februar 2025.
Erlaubt, aber stark reguliert. Hier greifen umfangreiche Dokumentations-, Aufsichts- und Prüfpflichten – relevant ab August 2026.
Hier gilt vor allem: Transparenz. Nutzer müssen erkennen können, dass sie es mit KI zu tun haben.
Die größte Gruppe – und für die meisten Unternehmen die zutreffende. Keine spezifischen Pflichten aus dem AI Act, außer der allgemeinen KI-Kompetenz.
Gehen Sie die Fragen ehrlich durch. Beantworten Sie auch nur eine Frage einer Stufe mit „Ja", trifft diese Stufe vermutlich auf Sie zu. Beginnen Sie immer oben.
Unabhängig davon, in welche Risikoklasse Sie fallen: Wenn in Ihrem Unternehmen KI eingesetzt wird, gilt seit dem 2. Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4 EU AI Act). Diese wird oft übersehen – betrifft aber jedes Unternehmen, vom Einzelunternehmer bis zum Konzern.
„Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal […] über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt." So steht es im Gesetz. Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Strafen ist gestaffelt nach Schwere des Verstoßes. Es gilt jeweils der höhere der beiden Beträge. Für KMU und Start-ups gibt es reduzierte Obergrenzen.
| Art des Verstoßes | Maximales Bußgeld | Beispiel |
|---|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken | 35 Mio. € oder 7 % | Einsatz von Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz |
| Verstoß gegen Hochrisiko-Pflichten | 15 Mio. € oder 3 % | Fehlende Dokumentation, kein Risikomanagement, keine menschliche Aufsicht |
| Falsche Angaben gegenüber Behörden | 7,5 Mio. € oder 1 % | Unvollständige oder irreführende Auskünfte bei Prüfungen |
| Verstoß gegen Transparenzpflicht | 15 Mio. € oder 3 % | Chatbot ohne KI-Kennzeichnung, ungekennzeichnete Deepfakes |
Es gilt jeweils der höhere Betrag (in Euro oder Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres). In Deutschland übernimmt voraussichtlich die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsicht; das BSI prüft im Bereich Hochrisiko-KI.
Der EU AI Act ersetzt kein nationales Antidiskriminierungsrecht. Gerade bei KI in Personalprozessen (Recruiting, Beförderung, Vergütung, Bewertung) sollten Sie Fairness, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zusätzlich entlang der jeweils geltenden Gesetze prüfen.
In Deutschland schützt das AGG u. a. vor Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Wenn Ihre KI Entscheidungen vorbereitet oder unterstützt, müssen Sie besonders auf mittelbare Diskriminierung, nachvollziehbare Kriterien und saubere Dokumentation achten.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihren KI-Einsatz sauber einzuordnen, erste Prioritäten zu setzen und sinnvolle nächste Schritte festzulegen – ohne Druck und ohne unnötige Komplexität.