Stufe 2 · Hochrisiko-KI

Ihre Pflichten bei Hochrisiko-KI

Wenn Ihr Selbstcheck ergeben hat, dass Sie Hochrisiko-KI einsetzen oder anbieten, kommen konkrete Pflichten auf Sie zu. Die gute Nachricht: Sie sind klar definiert und mit System abarbeitbar – Sie müssen nur jetzt damit anfangen.

Die zentralen Anforderungen werden ab dem 2. August 2026 vollständig durchsetzbar. Das BSI in Deutschland hat angekündigt, dann aktiv zu prüfen.

Anbieter oder Betreiber – wer sind Sie?

Der EU AI Act unterscheidet streng zwischen denen, die ein KI-System bauen und auf den Markt bringen, und denen, die es im Unternehmen einsetzen. Ihre Pflichten unterscheiden sich grundlegend.

Betreiber

Sie nutzen ein fertiges KI-System in Ihrem Unternehmen

Sie kaufen oder lizenzieren eine KI-Lösung und setzen sie ein. Sie haben weniger, aber dennoch ernste Pflichten – vor allem rund um Aufsicht, Dokumentation und Information der Betroffenen.

Typisch: Unternehmen mit gekaufter Recruiting-Software, Banken mit Scoring-Tools

Pflichten als Betreiber
Anbieter

Sie entwickeln oder bringen ein KI-System auf den Markt

Sie programmieren das System, lassen es entwickeln oder bringen es unter Ihrem Namen in den Verkehr. Hier liegt der Großteil der Pflichten – von der technischen Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung.

Typisch: Software-Entwickler, KI-Startups, Unternehmen mit eigenen KI-Produkten

Pflichten als Anbieter
Wichtig:Wenn Sie ein KI-System wesentlich verändern oder unter eigenem Namen weiterverkaufen, werden Sie rechtlich zum Anbieter – auch wenn Sie es ursprünglich nur eingekauft haben. Prüfen Sie diesen Punkt sorgfältig.

Pflichten als Betreiber von Hochrisiko-KI

Wer Hochrisiko-KI nur einsetzt, muss zwar weniger, aber konkrete Pflichten erfüllen – und steht im Falle eines Schadens auch in der Verantwortung.

1

Bestimmungsgemäße Verwendung

Art. 26

Das System nur gemäß der Gebrauchsanweisung des Anbieters einsetzen. Eine zweckwidrige Nutzung kann Sie selbst zum Anbieter machen – mit allen daraus folgenden Pflichten.

2

Menschliche Aufsicht sicherstellen

Art. 26

Personen mit der nötigen Kompetenz, Schulung und Befugnis zur Aufsicht zuweisen. Die Aufsicht muss real wirksam sein – nicht nur auf dem Papier.

3

Eingabedaten prüfen

Art. 26

Sicherstellen, dass die in das System eingespeisten Daten relevant und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.

4

Funktionsweise überwachen

Art. 26

Das System im laufenden Betrieb beobachten. Bei Auffälligkeiten oder Risiken: Einsatz aussetzen und den Anbieter informieren.

5

Protokolle aufbewahren

Art. 26

Die automatisch erzeugten Protokolle des Systems mindestens sechs Monate aufbewahren – sofern keine längeren gesetzlichen Fristen gelten.

6

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Art. 26 · DSGVO Art. 35

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist eine DSFA durchzuführen. Die Pflichten aus DSGVO und AI Act greifen ineinander – nutzen Sie die Synergie.

7

Betroffene informieren

Art. 26 Abs. 11

Personen, die einer Hochrisiko-KI-Entscheidung unterliegen (z. B. Bewerber, Kreditantragsteller), müssen darüber informiert werden – inklusive Recht auf Erklärung.

8

Mitarbeitende & Arbeitnehmervertretung einbeziehen

Art. 26 Abs. 7

Vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz müssen Beschäftigte und ihre Vertretungen (z. B. Betriebsrat) informiert werden.

Pflichten als Anbieter von Hochrisiko-KI

Diese Anforderungen müssen erfüllt sein, bevor das System auf den Markt kommt – und während des gesamten Lebenszyklus aufrechterhalten werden.

1

Risikomanagementsystem aufbauen

Art. 9

Ein dokumentiertes System zur fortlaufenden Identifikation, Bewertung und Minderung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems.

2

Daten-Governance sicherstellen

Art. 10

Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen geeignet, repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei sein.

3

Technische Dokumentation erstellen

Art. 11 · Anhang IV

Vollständige Dokumentation des Systems, die vor Inverkehrbringen vorliegen und auf Verlangen von Behörden vorgelegt werden muss.

4

Protokollierung einrichten

Art. 12

Das System muss Eingaben, Ausgaben und Entscheidungen automatisch aufzeichnen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

5

Transparenz und Information

Art. 13

Klare, verständliche Gebrauchsanweisung für die Betreiber des Systems – damit diese ihrerseits ihre Pflichten erfüllen können.

6

Menschliche Aufsicht ermöglichen

Art. 14

Das System muss so gestaltet sein, dass Menschen es wirksam überwachen, eingreifen und im Notfall stoppen können.

7

Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Art. 15

Das System muss ein angemessenes Maß an Genauigkeit, Robustheit gegen Fehler und Schutz gegen Cyberangriffe gewährleisten.

8

Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung

Art. 43, 47, 48

Vor Inverkehrbringen muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt und das System mit CE gekennzeichnet werden – je nach Anwendungsfall durch Selbstbewertung oder durch eine benannte Stelle.

9

Beobachtung nach Inverkehrbringen

Art. 72, 73

Auch nach dem Marktstart muss das System aktiv überwacht werden – inklusive Meldepflicht bei schwerwiegenden Vorfällen.

Wichtige Fristen im Überblick

Der EU AI Act tritt nicht auf einen Schlag in Kraft – er wird stufenweise scharfgeschaltet. Diese Termine sollten Sie kennen.

1. August 2024
Inkrafttreten des EU AI Act – formaler Beginn der Übergangsphasen.
2. Februar 2025
Verbote treten in Kraft. KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt für alle Unternehmen, die KI einsetzen.
2. August 2025
Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (z. B. große Sprachmodelle) treten in Kraft.
2. August 2026
Vollständige Anwendung der Hochrisiko-Pflichten (Anhang III). Transparenzpflichten werden voll durchsetzbar. Das BSI nimmt aktive Prüfungen auf.
2. August 2027
Hochrisiko-Pflichten für KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte (Anhang I, z. B. Medizinprodukte). Übergangsfrist für bestehende Hochrisiko-Systeme endet.
Aktueller Stand (April 2026): Das EU-Parlament hat am 26. März 2026 dem „Digital-Omnibus-Paket" zugestimmt, das eine Verschiebung einzelner Hochrisiko-Fristen vorsieht (Anhang III auf Dezember 2027, Anhang I auf August 2028). Die finale Verabschiedung im Trilog wird für Sommer 2026 erwartet. Die Anforderungen selbst ändern sich nicht – nur der Zeitrahmen wird gegebenenfalls etwas großzügiger. Warten Sie damit nicht: Die Vorbereitungszeit ist ohnehin knapp bemessen.
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Auslegung einzelner Pflichten – insbesondere die Abgrenzung zwischen Anbieter- und Betreiberrolle, Konformitätsbewertungsverfahren und Schnittstellen zu DSGVO und NIS-2 – erfordert im Einzelfall fachjuristische Begleitung. Stand: April 2026.

Klingt nach viel? Es ist machbar.

Mit einer guten Struktur und in der richtigen Reihenfolge ist Hochrisiko-Compliance kein Hexenwerk. Gerne unterstütze ich Sie dabei – mit dem Aufbau eines AI-Management-Systems nach ISO 42001, mit Schulungen für Ihr Team oder mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Wo stehen Sie, was fehlt, was ist als Erstes dran?